Sicherstellung der angemessenen Vertretung von Frauen im Bundestag und den Landesparlamenten durch Paritätsgesetze

Anlässlich des Internationalen Frauentags und des 100-jährigen Bestehens des Frauenwahlrechts erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) Sachsen-Anhalts, Sarah Schulze:

„Am 30. November 1918 trat das aktive und passive Wahlrecht in Deutschland auch für Frauen in Kraft. 100 Jahre gleiches Recht für Männer und Frauen, zu wählen und gewählt zu werden, ist vor allem ein Grund, die Frauen zu würdigen, die unter schwierigen Bedingungen hartnäckig und entschieden für das Frauenwahlrecht gekämpft haben. Ihnen gilt unser aufrichtiger Dank.

Das Jubiläum ist uns Verpflichtung, in unserem Kampf nicht nachzulassen. Auch 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland besteht großer Handlungsbedarf. Nach wie vor sind Frauen weder entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung (52 Prozent) noch entsprechend ihrem Anteil an den Wahlberechtigten (51 Prozent) im Bundestag, den Landtagen und den Kommunen vertreten. So beträgt der Frauenanteil im Bundestag lediglich 30,7 Prozent, im Landtag von Sachsen-Anhalt ist sogar nur knapp jede/r fünfte Abgeordnete (22 Prozent) weiblich.

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