SPD begrüßt Gerichtsentscheidung zum Prozess Storchennest

Trägervielfalt mit Qualität zur Stärkung frühkindlicher Bildung muss oberste Priorität haben

(Aschersleben) Zum verlorenen Gerichtsprozess der Stadt Aschersleben, angestrengt durch den Träger der Kindertagesstätte „Storchennest” (Lebenshilfe Harzvorland gGmbH), und die damit verbundene Zahlung des durch das KiFöG geregelten Betriebskostenzuschusses seitens der Stadt Aschersleben erklärt der Vorsitzende der SPD Aschersleben und der SPD Stadtratsfraktion Yves Metzing:

Die SPD begrüßt die Entscheidung des Gerichts, dass die Stadt Aschersleben dem Träger des Storchennest einen Betriebskostenzuschuss zahlen muss. Die Eröffnung eines weiteren Kampfplatzes, ein anderer Träger klagt diesen Betriebskostenzuschuss ein, ist nach diesem Urteil absolut unverständlich. Die Stadt muss einlenken, nicht nur wegen der damit verbundenen Verfahrenskosten.

Die Entscheidung des Stadtrates Aschersleben, im Jahre 2004 alle städtischen Kindertagesstätten an freie Träger zu geben, war bewusst mit dem Ziel beschlossen, den Wettbewerb um eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung anzustoßen. Die Träger sollten die Möglichkeit bekommen, sich flexibel an der Nachfrage zu orientieren.

Die Lebenshilfe Harzvorland gGmbH hat aufgrund eines damals wie heute großen Bedarfes an integrativen Kitaplätzen bestehende eigene Kapazitäten mit der Neueröffnung dieser Kindertagesstätte erweitert. Somit konnte angefangen werden, die langen Anmeldelisten abzubauen und jedem Kind einen qualitativ hochwertigen Tagesstättenplatz anzubieten. Entgegen der Auffassung des Oberbürgermeisters, dies wäre Wildwuchs, handelt es sich hier gerade um eine Maßnahme, frühkindliche Bildung schnellstens umzusetzen.

Staatlich reglementierter Wettbewerb, wie OB Michelmann es fordert, ist mit der SPD nicht zu machen. Die Eltern melden ihre Kinder dort an, wo sie es gerne möchten und das ist richtig so. Die SPD wird sich auch in Zukunft für die Stärkung frühkindlicher Bildung in Aschersleben einsetzen.

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