Der 1. Mai ist als Tag der Arbeit immer aufs Neue ein Anlass, für die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu streiten. Das betrifft nicht nur ihre persönlichen Rechte am Arbeitsplatz, sondern auch ihr Recht, in einer solidarischen Gesellschaft selbstbestimmt und sicher leben zu können. Deshalb fordern wir zum 1. Mai nicht nur gute Arbeit und gerechte Löhne, sondern ein nachhaltiges Wirtschaften ein.
Ab 1. Mai gilt die uneingeschränkte Freizügigkeit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten, die 2004 der EU beigetreten sind. Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den Grundprinzipien des zusammenwachsenden Europas. Grundlage für die Akzeptanz der grenzüberschreitenden Freiheiten ist die Existenz des fairen Wettbewerbs. Das bedeutet gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Die Bundesregierung hat diesen fairen Wettbewerb jedoch verhindert – zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Fast alle unsere europäischen Nachbarn haben einen gesetzlichen Mindestlohn und andere Regelungen, die Lohndumping – auch bei der Leiharbeit – unterbinden.