Für qualifizierte Tätigkeiten im Schutz- und Sicherheitsgewerbe in Sachsen-Anhalt gilt ab sofort ein verbindlicher Mindestlohn. Auf Empfehlung des Tarifausschusses Sachsen-Anhalt hat Arbeitsminister Norbert Bischoff den Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Teilen für allgemeinverbindlich erklärt. Das betrifft qualifizierte Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz und im separaten Wachdienst mit IHK-Abschluss als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder Werkschutzkraft sowie die zugehörigen Zeitzuschläge wie etwa Nachtzuschlag, Sonntagszuschlag oder Feiertagszuschlag.