Wann finden die Kommunalwahlen und die Europawahl statt?

Am 26. Mai 2019 – dem Wahlsonntag – haben die Wahllokale von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Wer am Wahlsonntag nicht im Wahllokal wählen kann, hat vom 06. Mai bis zum 24. Mai 2019 die Möglichkeit mittels Briefwahl abzustimmen. Unterlagen erhält man im Bürgerbüro des Rathauses Aschersleben.

Wie wird bei den Wahlen zu Stadtrat, Ortschaftsräten und Kreistag gewählt ?
  • Es gibt getrennte Stimmzettel für die Wahlen zum Stadtrat (gelb), für den jeweiligen Ortschaftsrat (rosa) und für den jeweiligen Wahlbereich für die Wahlen zum Kreistag (grün).
  • Auf den Stimmzetteln sind alle Kandidatinnen und Kandidaten der jeweiligen Wahlvorschläge in der von den Parteien bestimmten Reihenfolge benannt.
  • Jede*r Wähler*in hat 3 Stimmen, die man beliebig verteilen kann: Alle 3 einem/einer Kandidaten/in oder verteilt auf mehrere Kandidat*innen. Mehr als 3 Stimmen machen den Wahlschein ungültig.
Wie wird das Wahlergebnis ermittelt ?
  • Die insgesamt 36 Sitze im Stadtrat und die jeweiligen Sitze in den Ortschaftsräten werden nach der Gesamtzahl der Stimmen verteilt, die für den jeweiligen Wahlvorschlag abgegeben wurden.
  • Die insgesamt 54 Sitze im Kreistag werden nach dem gleichen Prinzip wie beim Stadtrat verteilt, allerdings nach den Zahlen für den gesamten Landkreis.
  • Von den jeweiligen Wahlvorschlägen sind entsprechend der errungenen Sitze diejenigen Kandidat*innen gewählt, die die meisten Stimmen erhielten. Der jeweilige Listenplatz spielt nur bei Stimmengleichheit eine Rolle.

 

Wie wird bei den Wahlen zum Europäischen Parlament gewählt ?

Auf dem Stimmzettel sind alle Parteien verzeichnet, die in Deutschland für die Wahl einen zulässigen Wahlvorschlag abgegeben haben. Jede/r Wähler*in hat eine Stimme. Die 96 für Deutschland vorgesehenen Sitze werden nach dem Stimmenanteil für die jeweiligen Wahlvorschläge verteilt. Einen Mindestanteil, wie z. B. 5 % bei Bundes- und Landtagswahlen gibt es nicht. Allerdings werden für einen Sitz etwa 1 % aller Stimmen benötigt. Über die Besetzung der erreichten Sitze entscheidet der Listenplatz auf dem jeweiligen Wahlvorschlag.

 

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