Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die W 2-Besoldung der Professoren in Hessen gegen das Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz verstößt und daher verfassungswidrig ist. In Sachsen-Anhalt werden die Professoren, auch die Junior-Professoren, höher entlohnt.
Dazu erklärt Dr. Katja Pähle, wissenschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion: „Das Urteil aus Karlsruhe ist zu begrüßen, weil Klarheit in Bezug die Stellung der Professoren und auf die Bedeutung von Forschung und Lehre bringt. Die konkreten Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt müssen wir noch abwarten.
Aus meiner Sicht ist es nachvollziehbar, wenn sich ein 40jähriger Mensch, der sich in den letzten 15 Jahren seiner wissenschaftlichen beruflichen Karriere gegen hunderte von Mitbewerbern durchgesetzt und sich von einer befristeten Stelle zur anderen gehangelt hat, gemäß seiner Qualifikation und Reputation entlohnen werden möchte. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt ihm Recht.