Streit um Aschersleber Schullandschaft?

(Aschersleben) In einem Beitrag berichtet die MZ heute, dass es im letzten Kulturausschuss des Stadtrates Unstimmigkeiten zur weiteren Entwicklung der Schullandschaft in Aschersleben gab, genauer geht es um die Zukunft des Stephaneums. Neben der dort diskutierten Zweckvereinbarung zur Sanierung des Haus II (Stephani-Schule), die wirklich ein bischen unausgegoren daher kommt, sind im Diskussionsumfeld noch ganz andere Debatten zu vernehmen.

Die Stadtverwaltung will auf der nächsten Ratssitzung den Vorschlag unterbreiten, dass Aschersleben vom Landkreis wieder die Schulträgerschaft übernehmen soll.

Der Stadtrat soll beschließen:

1. Die Stadt Aschersleben beantragt bei der Schulbehörde die Übernahme der Schulträgerschaft für die Schulform Gymnasium in ihrem Gebiet zum 01. Januar 2008.
2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt die erforderlichen Verhandlungen zu führen.
3. Abzuschließende Vereinbarungen sind dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen.

Begründet wird dieses Anliegen in der entsprechenden Sitzungsvorlage wie folgt: Die Stadt Aschersleben war von 1991 bis zum Jahr 2000 Träger aller weiterführenden allgemeinbildenden Schulen. Mit Beschluss vom 21. Dezember 1999 entschied der Stadtrat die Schulträgerschaft an den Landkreis zurückzugeben. Seitdem werden Investitions- und Standortentscheidungen für die weiterführenden Schulen durch den Landkreis eigenständig getroffen. Die Stadt wird an den Entscheidungen nicht oder nur in einem geringen Maß beteiligt, ist aber an verschiedenen Stellen betroffen. So ist Aschersleben Eigentümer aller Gebäude, die der Landkreis derzeit für die weiterführenden Schulen nutzt. Zugleich ist angesichts des demografischen Wandels die Schulentwicklung zu einem entscheidenden Faktor der Stadtentwicklung geworden.

Die Herausforderung für die nächsten Jahre besteht darin, einerseits ein ausgeglichenes und alle Bildungsgänge umfassendes Schulangebot vorzuhalten und zugleich innovative Schulprojekte zuzulassen. Dies ist in einem größeren Landkreis, der sich angesichts der schlechter werdenden finanziellen Ausstattung zunehmend auf das Notwendige beschränken muss, immer schwieriger zu bewerkstelligen. Ob und inwieweit die zu treffenden Entscheidungen die Belange der Stadt berücksichtigen ist fraglich. Insoweit schafft die Übernahme der Schulträgerschaft die Grundlage die Entscheidungen der Schulentwicklung mit denen der Stadtentwicklung abzustimmen.

Zur Übertragung der Schulträgerschaft bedarf es gem. § 65 (3) SG eines einfachen Antrages an die Schulbehörde. Diese hat nach Anhörung des Landkreises dem Antrag zuzustimmen, wenn dies mit den Zielen der Schulentwicklungsplanung vereinbar ist.

Darüber hinaus enthält das Schulgesetz keine Regelungen für die Übertragung. Insoweit sind vor dem Antrag an die Schulbehörde die grundsätzlichen Modalitäten mit dem Landkreis auszuhandeln. Hierzu zählen insbesondere:

– Umfang und Inhalt der Finanzierung,
– Übernahme der Gebäude und Ausstattungen und
– Übernahme des Personals.

Der Landkreis ist jedoch verpflichtet gemäß § 74a Schulgesetz mindestens 70% der Kosten dieser Schule zu tragen.

Bevor die Übertragung der Schulträgerschaft bei der Schulbehörde beantragt wird, ist in diesen Punkten Einigung mit dem Landkreis zu erzielen und das Ergebnis dem Stadtrat vorzulegen.

Eigentlich könnte man sagen, alles ganz einfach: Die Stadt übernimmt die Schulträgerschaft wieder. Die Mehrkosten kann man außer acht lassen. Hauptsache, der Oberbürgermeister (und Kreistagsmitglied) Andreas Michelmann (WIDAB) hält das Heft des Handelns für die Stadt in der Hand. Der Landkreis sei ja überflüssig, da anzunehmen sei (siehe Begründung in der Vorlage), dass der Landkreis bei zu treffenden Entscheidungen die Belange der Stadt nicht berücksichtigen würde.

Doch welche Ziele könnten hinter der “Übernahme der Schulträgerschaft” stecken? Wie sollen die Schulstandorte bestehen bleiben?

Verdeutlichen wir mal die Lage – gegenwärtig ist folgende Schul(standort)entwicklung beschlossene Sache:

– Grundschulen (Träger: Stadt) Pfeilergraben, Luisenschule, Staßfurter Höhe, Froser Straße (wird geschlossen) + freie Montessori- sowie freie Christliche GS
– Sekundarschulen (Träger: Landkreis) : Albert-Schweitzer-Schule, Burgschule, Lübenschule (wird geschlossen)
– Gymnasien: Stephaneum (Haus I und II), Fachgymnasium, Ascaneum (wird geschlossen)
– Gesamtschule: freie Adam-Olearius-Schule (geplant im Bestehornpark)

Welches Schulstandort-Entwicklungsszenario könnte nun entstehen, wenn die Stadt die Trägerschaft übernehmen würde?

Wenn der Landkreis die Schulträgerschaft für die weiterführenden Schulen behält, wird sich am gegenwärtigen Stand aller Voraussicht nach nichts ändern. Der Landkreis will den Schulstandort Stephaneum mit seinen zwei Häusern so erhalten. In das Gebäude der altehrwürdigen Stephani-Schule (welche gerade ihr 110-jähriges Jubiläum feierte) soll investiert werden.

Mit der Übernahme der Schulträgerschaft (Prinzip: Selbst schalten und walten.) könnte, an einem Beispiel exerziert, folgendes beabsichtigt sein: Der Schulbereich im Bestehornpark soll mit der Kursstufe des Stephaneums (räumlich) ausgelastet werden, eine Kooperation des Stephaneums mit der Adam-Olearius-Schule ist möglich. Das Haus “Stephani-Schule” wird nicht saniert, sondern leergezogen. Schulpolitische Folgen unberücksichtigt.

Andere Umzugspläne im Grund-/Sekundarschulbereich könnten sich anschließen…

Und was sagt die SPD?
Gegenwärtig befinden wir uns in Stadtratsfraktion und Ortsverein in einer Diskussion. Wer Interesse am Thema und der eigenen Meinungsbildung hat, kann gerne zu unserer nächsten Versammlung kommen:

Donnerstag, 14.06.07, 18.30 Uhr, Hotel Stadt Aschersleben, Herrenbreite 17

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.